Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Terminierungsservice


§ 1. Vertragsbeziehung
Diese AGB regeln die Vertragsbeziehungen zwischen allen Terminkäufern und dem Terminprofi. Als Terminkäufer gelten alle natürlichen und juristischen Personen, die die Dienstleistung von dem Terminprofi auch teilweise in Anspruch nehmen.

§ 2. Gebühren und Abrechnung
Für die Termine werden die aktuell vereinbarten Preise berechnet. Der Terminkäufer erhält vom Terminprofi eine Abrechnung erstellt. Hierin werden alle gelieferten Datensätze und
Reklamationen aufgeführt und abgerechnet.
Die Abrechung fälliger Gebühren erfolgt wöchentlich. Die Zahlungsbedingung für neue Terminkäufer ist ausschließlich die Hälfte des Auftrages vor Beginn durch Überweisung, die andere Hälfte nach Erhalt der Termine durch Überweisung. Sobald die Zahlung auf das Konto eingegangen ist, wird mit der Terminierung im vereinbarten Umfang begonnen. Später kann nach Vereinbarung in das Lastschriftverfahren gewandelt werden.
Eine Liefergarantie der Datensätze in der gewünschten Sparte, Anzahl und Region und die
Gewährleistung eines erfolgreichen Abschlusses kann vom Terminprofi nicht übernommen
werden.


§ 3. Leistungsangebot
Der Terminprofi vereinbart Termine/Leads zwischen Nachfragern (nachfolgend Interessenten genannt) und Maklern,Versicherungen und sonstigen Anbietern (nachfolgend Terminkäufer genannt) für deren angebotenen Dienstleistungen und Produkte.
Der Terminprofi verpflichtet sich zum:

Verbot des Mehrfachverkaufs. Termine werden nur ein einziges mal und exklusiv
an einen Käufer verkauft!
Die Beratung der Interessenten obliegt dem Terminkäufer. Eine
Erfolgs-Garantie kann weder für das Eine, noch für das Andere gegeben werden.


§ 4. Obliegenheiten des Terminkäufers
Der Käufer eines Termines verpflichtet sich, folgende Obliegenheiten zu erfüllen:
1. Er verfügt über eine qualifizierte Berufserfahrung, insbesondere in der Sparte, in welcher er Termine erwirbt.
2. Eine Weitergabe gekaufter Datensätze an Dritte ist untersagt.
3. Die Auflagen des BDSG sind zu beachten.


§ 5. Kündigung
Die Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Beginn der Vereinbarung ist der
Tag der Unterzeichnung der Vereinbarung. Die Vereinbarung kann jederzeit mit einer Frist
von 2 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Der Terminprofi hat das Recht, eine sofortige Kündigung auszusprechen, wenn der Terminkäufer sich grob
fahrlässig verhält (z.B.: die Daten vom Terminprofi an Dritte weiterverkauft).


§ 6. Definition der Termine / Reklamation
Als regelgerechter Termin gelten folgenden Angaben im Terminblatt:

1.Name, Vorname

2. Adresse (Postleitzahl, Ort, Straße, Hausnummer)

3. Geburtsdatum

4. Berufs-Status

5. Vorwahl & Rufnummer

6. Termindatum (Tag), Terminzeit (Uhrzeit)

7. gewünschtes Produkt/Dienstleistung

8. weitere Qualifizierung auf Anfrage möglich


Der Terminkäufer hat das Recht innerhalb von 4 Wochen Termine zu reklamieren,
wenn einer der folgenden Stornierungsgründe zutrifft:

Die angegebene Telefonnummer (Terminblatt)
existiert nicht und es ist keine andere (weitere)
recherchierbar.

Der Termin ist trotz 7 Anrufversuchen
zu unterschiedlichen Tageszeiten und
Wochentagen nicht erreichbar.

Der im Terminblatt genannte Interessent ist unter der angegebenen
Tel. nicht bekannt und eine andere Tel. ist
nicht ermittelbar (z.B. Telefonbuch).

Der Interessent hat selbst keinen Termin
verlangt oder veranlasst. (Falschterminierung)

Der Interessent hat sich in der Sparte
geirrt. Bei ähnlichen Sparten kann eine
Kaufpreisanpassung nach billigem
Ermessen erfolgen (z.B. PKV-Voll wird als
PKV- Zusatzversicherung berechnet).

Interessent oder sein Lebensgefährte ist
selbst Finanzdienstleister und vermittelt
selbst in der angefragten Sparte.

Der Interessent ist oder wird dieses Jahr
älter als 55 Jahre oder er ist minderjährig.

Der Datensatz wurde innerhalb der letzten
90 Tage versehentlich vom Verkäufer
doppelt geliefert.

Der Interessent hat seinen ständigen
Wohnsitz nicht in Deutschland.

Der Interessent hat nicht die Absicht
binnen 6 Monaten zu bauen, zu kaufen
oder umzufinanzieren.
Die Darlehenssumme liegt bei unter
50.000,00 EUR

Der Interessent ist Angestellter und
verdient unter der Pflichtversicherungsgrenze
bzw. kann sich innerhalb der
nächsten 6 Monate nicht privat versichern
und macht sich in diesen Zeitraum nicht
selbstständig.

Der Interessent ist aufgrund
Vorerkrankungen nicht versicherbar.

Keine Reklamationsgründe bestehen in den folgenden Fällen:

1. Der Abschluss des angefragten Produktes ist möglich, aber wirtschaftlich oder persönlich nicht empfehlenswert (z.B. Steuerspar-Konzepte für Geringverdiener)

2. Die angegebene Telefonnummer ist nicht korrekt, aber leicht über die Auskunft, Internet oder normales Telefonbuch herauszufinden.

3. Der Interessent hat sich in der Sparte geirrt und wünscht ein anderes Produkt – hier erfolgt eine Kaufpreisanpassung auf das jeweilige Produkt.

4. Wird der Interessent vor dem Termin telefonisch vom Terminkäufer kontaktiert und werden im Telefonant mit dem Interessenten Preise und Konditionen des angefragten Produktes/Dienstleistung konkret benannt und der Interessant hat anschließend kein Interesse mehr an einem Termin (z.B. das Angebot ist Ihm zu teuer), gilt das Telefonat als vereinbarter Termin

5. Reklamationsgrund Nichterreichbarkeit:

Unser Call Center versucht den Kunden zu erreichen um den Kontakt für Sie herzustellen.
Folgende Fälle treten ein:
- Kunde wurde von uns innerhalb von 14 Tagen erreicht und hat noch Interesse: Termin wird Ihnen mit Hinweis auf beste Erreichbarkeit neu vereinbart.
- Kunde wurde von uns nach Ihrer Reklamation innerhalb einer Zeit von bis zu 6 Arbeitstagen erreicht, hat jedoch bereits (nach der Anfrage!) abgeschlossen oder sich gegen den Abschluss entschieden: Reklamation wird abgelehnt – Grund: Nicht-Erreichbarkeit wurde von uns widerlegt
- Kunde wurde von uns nach Ihrer Reklamation erst nach dem 7. Arbeitstag erreicht und hat schon abgeschlossen: Reklamation wird erstattet
- Kunde wurde nicht erreicht: Reklamation wird erstattet

7. Interessent ist als nicht versicherbar reklamiert, kann jedoch z.B. bei einer Gruppenversicherung mit Kontrahierungszwang versichert werden

8. Der Termin wurde nicht vom Interessenten persönlich vereinbart, jedoch von einer dritten Person (z.B. Eltern) mit dem Wissen und der Einverständnis des Interessenten.


Termine, für die eine vollständige Stornierung angefragt wird, dürfen vom Terminkäufer ab dem Zeitpunkt der Stornoanfrage nicht mehr kontaktiert werden. Wir lassen die Einhaltung dieser Verpflichtung durch einen Research-Dienstleister ein Jahr lang nach Stornierung des Termines stichprobenhaft überwachen. Diese Termine dürfen erst wieder kontaktiert werden, wenn der Terminprofi die Stornoanfrage ausdrücklich abgelehnt hat. Ein schwerwiegender Verstoß gegen diese Bestimmung ist, wenn ein Datensatz vollständig reklamiert wird (keine Kaufpreisanpassung wegen einer anderen Sparte) und der Kunde noch weiter vom Terminkäufer kontaktiert wird (nicht nur bezüglich der terminierten Anfrage). Hier wird eine Vertragsstrafe von 2.500 EURO pro Einzelfall (Termin) fällig-weitere Schritte behalten wir uns vor.

§ 7. Datenschutz
Sowohl der Terminkäufer als auch der Terminprofi verpflichten sich, im Rahmen Ihrer Möglichkeiten, die Auflagen des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), insbesondere die §§ 27ff zu beachten.
Eine Datenspeicherung und Nutzung erfolgt ausschließlich im Rahmen der Zweckbestimmung
eines Vertragsverhältnisses oder vertragsähnlichem Vertrauensverhältnisses mit dem
Interessenten.

Der Terminprofi verpflichtet sich zur vertraulichen Behandlung aller ihr bei der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse. Soweit sie dritte Personen zur Erfüllung ihrer Aufgaben heranzieht, hat sie diesen Personen die gleiche Pflicht zur vertraulichen Behandlung aufzuerlegen. Die Pflicht zur vertraulichen Behandlung besteht auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.

§ 8. Haftung
Der Terminkäufer berät den Interessenten alleinverantwortlich und verpflichtet sich, den Terminprofi von jeglichen Schadenersatzforderungen und Vermögensschäden, die aus einer Falsch- oder Schlechtberatung oder aus nicht wettbewerbskonformen Verhalten resultieren, frei zu stellen.
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsschluss, positiver
Forderungsverletzung und unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Terminprofi als auch gegen seine Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
Schadensersatzforderungen und Vermögensschäden des Interessenten aufgrund von Falsch-oder Schlechtberatung, sowie Verstößen gegen das Wettbewerbsverhalten, hat in voller Höhe
der Terminkäufer zu verantworten.


§ 9. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist –
soweit gesetzlich zulässig – Meissen.
An die Verpflichtungen aus diesem Vertrag sind auch die Rechtsnachfolger und die befugten
Dritten der Auftraggeber gebunden.
Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien sind sich einig, dass dann eine
wirksame Regelung gelten soll, die der ungültigen oder unwirksamen in wirtschaftlicher und
tatsächlicher Hinsicht am nächsten kommt.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.

Hier können Sie die Honararvereinbarung ausdrucken


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