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Eine Überlegung
Neulich fragte mich ein Makler, ob es bei Reklamationen pkv-leads wegen Vorerkrankungen wirklich notwendig ist die Ablehnung von
2 Gesellschaften zu erbringen, weil das für ihn als Vermittler einen nicht unerheblichen Aufwand darstellt.Wir kaufen pkv-leads , pflegen diese in unsere Datenbank ein -für uns ein zeitlicher Aufwand 2-3 Tage. Anschließend prüfen wir die pkv-leads ob alle Angaben plausibel sind (Telefonnummer, Anschrift)- zeitlicher Aufwand 2- 3 Tage. Nun wird der Interessent angerufen und das 2x- wir bieten dem Interessenten im Gespräch einen realen Nutzen und moderieren das Gespräch so , dass der Interessent uns alle wichtigen Angaben gibt- Schwerstarbeit, die wahnsinnig viel Einfühlungsvermögen erfordert. Wir überzeugen den Interessenten, dass es -um ihn ein gutes Angebot zu machen wichtig ist, dass sich der Spezialist bei ihm telefonisch meldet und der Interessent uns seine beste telefonische Erreichbarkeit mitteilt. Wir schreiben alle Angaben bei den pkv-leads auf- auch Dinge die wir während des Gesprächs vom Interessenten erfahren haben. Insgesamt also sehr viel Arbeit- ist es dann zu viel verlangt, uns den Nachweis von 2 Gesellschaften zu erbringen, dass der Interessent nicht versicherbar ist???? Noch dazu ist dieser Nachweis "verkehrsüblich" und benachteiligt den Reklamierenden in keinster Weise. Zudem müssen wir in fast 70% der Reklamationen die Erfahrung machen, dass der Interessent trotz Reklamation entweder sofort oder etwas später doch ein Angebot vom Makler erhält und in der Regel von diesem weiter munter angerufen wird.
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