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Also: “Was ist (noch) erlaubt bei der telefonischen Kundengewinnung?” Die Verschärfung des Gesetz gegen unlautere Telefonwerbung bezieht sich ausschließlich auf den Endverbraucher. Die B2C Anrufe (Business-to-Customer) - beim Endverbraucher - sind stärker reglementiert worden. Die B2B Telefonate (Business-to-Business) - bei Firmen - blieben unverändert. Die Neuregelung sieht bei Verstößen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro vor. Firmen dürfen bei der Erstellung von pkv-leads nicht mehr mit unterdrückter Nummer anrufen. Langfristige Verträge müssen schriftlich oder per E-Mail bestätigt werden. Keine Änderungen des Telefonmarketing gegenüber Gewerbetreibenden Gegenüber Gewerbetreibenden bleibt es bei der bisherigen Regelung, dass eine mutmaßliche Einwilligung genügt. Quelle: http://www.vnr.de/b2b/Marketing/werberecht/
telefonmarketing-neue-einschraenkungen-teil-1.html
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