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Angesichts der veränderten Rechtslage im Telefonmarketing haben wir viele Fragen erhalten. Die Verunsicherung ist groß und viele Kunden  fragen, was in der Generierung von pkv-leads noch erlaubt ist.

Also: “Was ist (noch) erlaubt bei der telefonischen Kundengewinnung?”

Die Verschärfung des Gesetz gegen unlautere Telefonwerbung bezieht sich ausschließlich auf den Endverbraucher.

Die B2C Anrufe (Business-to-Customer) - beim Endverbraucher - sind stärker reglementiert worden.

Die B2B Telefonate (Business-to-Business) - bei Firmen - blieben unverändert. 

Die Neuregelung sieht bei Verstößen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro vor.

Firmen dürfen bei der Erstellung von pkv-leads nicht mehr mit unterdrückter Nummer anrufen.


Langfristige Verträge müssen schriftlich oder per E-Mail bestätigt werden.

Keine Änderungen des Telefonmarketing gegenüber Gewerbetreibenden
Gegenüber Gewerbetreibenden bleibt es bei der bisherigen Regelung, dass eine mutmaßliche Einwilligung genügt.

 Quelle:      http://www.vnr.de/b2b/Marketing/werberecht/
telefonmarketing-neue-einschraenkungen-teil-1.html




 

 

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