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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Callcenterservice § 1. Vertragsbeziehung Diese AGB regeln die Vertragsbeziehungen zwischen allen PKV- Leads Käufern und dem Terminprofi. Als PKV- Leads Käufer gelten alle natürlichen und juristischen Personen, die die Dienstleistung von dem Terminprofi auch teilweise in Anspruch nehmen. § 2. Gebühren und Abrechnung Für die Termine/PKV-Leads werden die aktuell vereinbarten Preise berechnet. Der PKV-Leads Käufer erhält vom Terminprofi eine Rechnung erstellt. Hierin werden alle gelieferten PKV-Leads und Reklamationen der PKV-Leads aufgeführt und abgerechnet. Rechnungen werden mit einer Frist von 7 Tagen nach Rechnungsstellung fällig, bei Fristüberschreitung befindet sich der Vertragspartner auch ohne Mahnung von uns in Verzug. Die Zahlungsbedingung für neue Terminkäufer ist ausschließlich die Hälfte des Auftrages vor Beginn durch Überweisung, die andere Hälfte nach Erhalt der Termine durch Überweisung. Sobald die Zahlung auf das Konto eingegangen ist, wird mit der Terminierung im vereinbarten Umfang begonnen. Später kann nach Vereinbarung in das Lastschriftverfahren gewandelt werden. § 3. Leistungsangebot Der Terminprofi vereinbart Termine/Leads zwischen Nachfragern (nachfolgend Interessenten genannt) und Maklern,Versicherungen und sonstigen Anbietern (nachfolgend Terminkäufer genannt) für deren angebotenen Dienstleistungen und Produkte. Der Terminprofi verpflichtet sich zum: Verbot des Mehrfachverkaufs von PKV-Leads. Termine/PKV-Leads werden nur ein einziges mal und exklusiv an einen PKV-Leads Käufer verkauft! Das UWG wird von uns beachtet- wir unterdrücken unsere Nummer bei der Leadgenerierung nicht! § 4. Obliegenheiten des Termin PKV-Leads Käufers Der Käufer eines Termines/PKV-Leads verpflichtet sich, folgende Obliegenheiten zu erfüllen: 1. Er verfügt über eine qualifizierte Berufserfahrung, insbesondere in der Sparte, in welcher er Termine/PKV-Leads erwirbt. 2. Eine Weitergabe gekaufter PKV-Leads an Dritte ist untersagt. 3. Die Auflagen des BDSG sind bei den PKV-Leads zu beachten. § 5. Kündigung Die Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Beginn der Vereinbarung ist der Tag der Unterzeichnung der Vereinbarung. Die Vereinbarung kann jederzeit mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Der Terminprofi hat das Recht, eine sofortige Kündigung auszusprechen, wenn der Terminkäufer sich grob fahrlässig verhält (z.B.: die Daten an Dritte weiterverkauft). § 6. Definition der Termine / Reklamation Als regelgerechter Termin/Lead gelten folgenden Angaben im Terminblatt: 1. Name, Vorname 2. Adresse (Postleitzahl, Ort, Straße, Hausnummer) 3. Geburtsdatum (nur bei BU,Renten- und KV-Terminen/ Leads) 4. Berufs-Status (selbständig/ angestellt) 5. Vorwahl & Rufnummer 6. Termindatum (Tag), Terminzeit (Uhrzeit), bei Leads beste telefonische Erreichbarkeit 7. gewünschtes Produkt/Dienstleistung 8. weitere Qualifizierung auf Anfrage möglich Der Terminkäufer hat das Recht innerhalb von 14 Tagen Termine/Leads zu reklamieren, wenn einer der folgenden Stornierungsgründe zutrifft: Die angegebene Telefonnummer (im PKV-Leads) existiert nicht und es ist keine andere (weitere, z.B im Internet u. anderen Medien) recherchierbar. Der Termin/PKV-Leads ist trotz 7 Anrufversuchen zu unterschiedlichen Tageszeiten und Wochentagen nicht erreichbar. Der im PKV-Leads genannte Interessent ist unter der angegebenen Tel. nicht bekannt und eine andere Tel. ist nicht ermittelbar (z.B. Telefonbuch). Der Interessent hat selbst keinen Termin/Angebot verlangt oder veranlasst. Hierzu gilt: wir fertigen zu Ihrer und unserer Rechtssicherheit mit Information/Genehmigung des Interessenten (BDSG) Gesprächsmitschnitte von Telefonaten an, aus denen zweifelsfrei hervorgeht, dass der Interessent bei PKV-Leads Erstellung ein Angebot wünscht. Der Interessent hat sich in der Sparte geirrt. Bei ähnlichen Sparten kann eine Kaufpreisanpassung nach billigem Ermessen erfolgen (z.B. PKV-Leads Voll wird als PKV- Zusatzversicherung berechnet). Interessent oder sein Lebensgefährte ist selbst Finanzdienstleister und vermittelt selbst in der angefragten Sparte. Der Interessent ist oder wird dieses Jahr älter als 55 Jahre (wenn so gebucht) oder er ist minderjährig. Der PKV-Leads wurde innerhalb der letzten 180 Tage versehentlich vom Verkäufer doppelt geliefert. Der Interessent hat seinen ständigen Wohnsitz nicht in Deutschland. Der Interessent ist Angestellter und verdient unter der Pflichtversicherungsgrenze bzw. kann sich innerhalb der nächsten 6 Monate nicht privat versichern und macht sich in diesen Zeitraum nicht selbstständig. Der Interessent ist aufgrund Vorerkrankungen nicht versicherbar. Hierzu gilt: der Interessent ist nach objektiven Gesichtspunkten auch nicht gegen Risikozuschlag oder Leistungsausschluss versicherbar (bestehende schwere Krankheit, nicht aber z.B. bei Allergie). Die Ablehnung von mindestens zwei Gesellschaften (welche Sie uns bitte faxen) steht dem gleich lesen Sie dazu mehr... Der Interessent verfügt (innerhalb der letzten 36 Monate) über ein hartes negatives Bonitätsmerkmal, und ist nicht in der Lage, eine Vorauszahlung zu leisten, die eine Versicherungsschutz trotzdem ermöglicht.Ein Nachweis ist durch den Käufer notwendig! Hinweis: Dieser Reklamationsgrund ist optional buchbar, der Preiszuschlag beträgt 5€ netto pro PKV-Leads! PKV-Leads die reklamiert wurden, befinden sich maximal 14 Tage im Reklamationsstatus. Sollte nach dieser Zeit kein Ergebnis vorliegen, wird der PKV-Leads automatisch gutgeschrieben. PKV-Leads die reklamiert werden, sind jedoch bis zur finalen Überprüfung und ggf. der Erstattung vom Partner zu bezahlen. Ein Nichteinzug von Rechnungen oder Erstattung während des Prüfvorgangs der PKV-Leads erfolgt nicht. Keine Reklamationsgründe bestehen in den folgenden Fällen: 1. Der Abschluss des angefragten Produktes ist möglich, aber wirtschaftlich oder persönlich nicht empfehlenswert (z.B. Steuerspar-Konzepte für Geringverdiener) 2. Die angegebene Telefonnummer ist nicht korrekt, aber leicht über die Auskunft, Internet oder normales Telefonbuch herauszufinden. 3. Der Interessent hat sich in der Sparte geirrt und wünscht ein anderes Produkt – hier erfolgt eine Kaufpreisanpassung auf das jeweilige Produkt. 4. Wird der Interessent vor dem Termin (wenn so gebucht) telefonisch vom Terminkäufer kontaktiert und werden im Telefonant mit dem Interessenten Preise und Konditionen des angefragten Produktes/Dienstleistung konkret benannt und der Interessant hat anschließend kein Interesse mehr an einem Termin (z.B. das Angebot ist Ihm zu teuer), gilt das Telefonat als vereinbarter Termin - die Vergütung wird fällig. 5. Der Interessent möchte erst einmal Unterlagen/ein schriftliches Angebot und nicht sofort einen Termin mit dem Vertragspartner vereinbaren 6. Der Interessent hat bereits bei jemand anderem abgeschlossen oder das Interesse an dem Angebot verloren. Zum Zeitpunkt der telefonischen oder Online PKV-Leads Generierung hat nachweislich Interesse an einem Angebot bestanden. Hierzu gilt: Wir fertigen Gesprächsmitschnitte mit Wissen und Einverständnis des Interessenten an (BDSG). Für jede ungerechtfertigte Reklamation der PKV-Leads wird eine Bearbeitungsgebühr von 25 Euro vereinbart. 5. Reklamationsgrund Nichterreichbarkeit: Unser Call Center versucht den Kunden zu erreichen um den Kontakt für Sie herzustellen. Folgende Fälle treten ein: - Kunde wurde von uns innerhalb von 14 Tagen erreicht und hat noch Interesse: Termin wird Ihnen mit Hinweis auf beste Erreichbarkeit neu vereinbart. - Kunde wurde von uns nach Ihrer Reklamation innerhalb einer Zeit von bis zu 6 Arbeitstagen erreicht, hat jedoch bereits (nach der Anfrage!) abgeschlossen oder sich gegen den Abschluss entschieden: Reklamation wird abgelehnt – Grund: Nicht-Erreichbarkeit wurde von uns widerlegt - Kunde wurde von uns nach Ihrer Reklamation erst nach dem 7. Arbeitstag erreicht und hat schon abgeschlossen: Reklamation wird erstattet - Kunde wurde nicht erreicht: Reklamation wird erstattet 7. Interessent ist als nicht versicherbar reklamiert, kann jedoch z.B. bei einer Gruppenversicherung mit Kontrahierungszwang (Basistarif) versichert werden 8. Der PKV-Leads/Termin wurde nicht vom Interessenten persönlich vereinbart, jedoch von einer dritten Person (z.B. Eltern) mit dem Wissen und der Einverständnis des Interessenten. Termine/PKV-Leads, für die eine vollständige Stornierung angefragt wird, dürfen vom PKV -Leads Käufer und dem von ihm vertretenen Unternehmen bei Stornoanfrage nicht mehr kontaktiert werden (weder telefonisch,schriftlich,per Mail). Wir lassen die Einhaltung dieser Verpflichtung durch einen Research-Dienstleister: Kanzlei für Versicherungsrecht
(Fachanwälte)
CMG- Ressarch
ein halbes Jahr lang nach Stornierung des Termines stichprobenhaft überwachen. Diese Termine/PKV-Leads dürfen erst wieder kontaktiert werden, wenn der Terminprofi die Stornoanfrage ausdrücklich abgelehnt hat. Ein schwerwiegender Verstoß gegen diese Bestimmung ist, wenn ein PKV-Leads vollständig reklamiert wird (keine Kaufpreisanpassung wegen einer anderen Sparte) und der Kunde noch weiter vom PKV-Leads Käufer kontaktiert wird (nicht nur bezüglich der Anfrage). Hier wird eine Vertragsstrafe von 2.500 EURO pro Einzelfall (PKV-Leads) fällig-weitere Schritte behalten wir uns vor. § 7. Datenschutz Sowohl der PKV-Leads Käufer als auch der Terminprofi verpflichten sich, im Rahmen Ihrer Möglichkeiten, die Auflagen des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), insbesondere die §§ 27ff zu beachten. Eine Datenspeicherung und Nutzung erfolgt ausschließlich im Rahmen der Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses oder vertragsähnlichem Vertrauensverhältnisses mit dem Interessenten. Der Terminprofi verpflichtet sich zur vertraulichen Behandlung aller ihr bei der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse. Soweit sie dritte Personen zur Erfüllung ihrer Aufgaben heranzieht, hat sie diesen Personen die gleiche Pflicht zur vertraulichen Behandlung aufzuerlegen. Die Pflicht zur vertraulichen Behandlung besteht auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus. Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst und halten uns strikt an die Regeln der Datenschutzgesetze. Personenbezogene Daten werden auf dieser Webseite nur im technisch notwendigen Umfang erhoben. In keinem Fall werden die erhobenen Daten verkauft oder aus anderen Gründen an Dritte weitergegeben. Die nachfolgende Erklärung gibt Ihnen einen Überblick darüber, wie wir diesen Schutz gewährleisten und welche Art von Daten zu welchem Zweck erhoben werden. Auskunftsrecht Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft über die bezüglich Ihrer Person gespeicherten Daten, deren Herkunft und Empfänger sowie den Zweck der Speicherung. . Weitere Informationen Ihr Vertrauen ist uns wichtig. Daher möchten wir Ihnen jederzeit Rede und Antwort bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten stehen. Wenn Sie Fragen haben, die Ihnen diese Datenschutzerklärung nicht beantworten konnte oder wenn Sie zu einem Punkt vertiefte Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte jederzeit an uns. § 8. Haftung Der Terminkäufer berät den Interessenten alleinverantwortlich und verpflichtet sich, den Terminprofi von jeglichen Schadenersatzforderungen und Vermögensschäden, die aus einer Falsch- oder Schlechtberatung oder aus nicht wettbewerbskonformen Verhalten resultieren, frei zu stellen. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsschluss, positiver Forderungsverletzung und unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Terminprofi als auch gegen seine Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Schadensersatzforderungen und Vermögensschäden des Interessenten aufgrund von Falsch-oder Schlechtberatung, sowie Verstößen gegen das Wettbewerbsverhalten, hat in voller Höhe der PKV-Leads Käufer zu verantworten. § 9. Schlussbestimmungen Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist – soweit gesetzlich zulässig – Meissen. An die Verpflichtungen aus diesem Vertrag sind auch die Rechtsnachfolger und die befugten Dritten der Auftraggeber gebunden. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien sind sich einig, dass dann eine wirksame Regelung gelten soll, die der ungültigen oder unwirksamen in wirtschaftlicher und tatsächlicher Hinsicht am nächsten kommt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Hier können Sie die Honararvereinbarung ausdrucken |
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